Do it Yourself Umbauten im Wohnmobil
von Stephan
Mein Wohnmobil, ein TEC RoTEC 700G, fahre ich inzwischen 12 Jahre. Manches am Grundriss und an der Ausstattung hat mir gefallen, andere Dinge störten mich seit Anfang an.
Irgendwann hatte ich nach der Garantiezeit den Respekt vor eigenen Umbauten verloren und begann selbst zum Werkzeug zu greifen, um diverse Verbesserungen am Fahrzeug vorzunehmen.
In loser Folge möchte ich Euch nun an meinen kleineren bis größeren Projekten teilhaben lassen, vielleicht ist etwas Interessantes auch für Euch dabei... Es gibt auch Werkstätten, bei denen Ihr Umbauten in Auftrag geben könnt.
Projekt 1: Kürzung Waschtisch-Unterschrank im Bad
Problem:
TEC hat im Auslieferzustand in meinem Bad einen Waschtischunterschrank verbaut, der schick anzusehen war mit seinem silberfarbenen Möbelrollo an der Stirnseite. Dieser ragte aber so weit in das Bad hinein, dass ich bei der Benutzung der Toilette immer nicht wusste, wohin ich mit meinen Beinen sollte. Öffnete man den Schrank, versteckte sich dahinter ein Holzregal, das eigentlich nur wenig Stauraum zu bieten hatte.
Lösung:
Kürzung des Schrankes, Ausbau des Rollos, Ersatz durch Möbelklappen. Da kam mir eines Tages die Lösung meines Ärgernisses.
Ich wünschte mir ja die Beinfreiheit nur unterhalb des Handwaschbeckens. Das Wachbecken selbst konnte bleiben wie es war. Kurz entschlossen nahm ich endlich den Umbau in die Hand. Zuerst baute ich das Rollo und das Einbauregal aus. Die Schiene für das Vertikalrollo entfernte ich aus der Bodenplatte. Danach kürzte ich sie mit einer kleinen Handsäge. Damals ein ziemliches Gefummel. Heute würde ich eine Vibrationssäge dafür benutzen, hatte ich aber damals noch nicht.
Eine Sitzprobe auf der Toilette bestätigte schnell den erhofften Komfortgewinn. Eine Front mit zwei Flügeltüren und Push Lock Schlössern ließ ich von einem Schreiner in meiner Umgebung aus Pappelsperrholz für den Wohnmobilausbau anfertigen. Zwei Regalböden aus Sperrholz schnitt ich mir selbst zurecht. Auch den oberen Teil der neuen Möbelfront musste ich an die Kontur des Waschbeckens anpassen.
Das erstaunliche dabei war, dass ich jetzt in den Regalböden mehr Platz habe als vorher! Durch das Möbelrollo war viel Platz verschenkt.
Bild 1 und 2: Ausgangssituation - Rollo ausgebaut, Grundplatte gekürzt.
Bild 3: Neue Front eingebaut
GASPRÜFUNG FÜR WOHNMOBILE KEINE PFLICHT MEHR
Bis 2023 keine Prüfung der Gasanlage nötig
Bis 2023 entfällt die Pflicht einer Gasprüfung. Was bedeutet das für Wohnmobilfahrer, welche Konsequenzen gibt es und was sagen die Fachleute dazu? promobil erklärt’s.
Die Hauptuntersuchung (HU) gehört zu den regelmäßigen Pflichtterminen eines jeden Wohnmobilisten. Bisher war für das erfolgreiche Absolvieren stets auch eine gültige Prüfbescheinigung der Gasanlage notwendig. Fehlte diese, galt das als erheblicher Mangel........
Gelesen in der ProMobil
Wo darf der Camper stehen? (Auszug)
Parklücken sind für Wohnmobile und Wohnwagen deutlich schwerer zu finden als für Autos. Außerdem dürfen Camper nicht überall einfach so geparkt werden. Welche Regeln gelten, erfahren Sie hier!
Egal ob auf der Reise oder zwischen zwei Urlauben: Ihr Wohnmobil dürfen Sie grundsätzlich überall da parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Die Grundregel klingt einfach, sie hat aber ihre Tücken. Klar ist: Ist ein Parkplatz nur für Pkw ausgewiesen, dann ist er für Camper, die als "So. Kfz Wohnmobil" (sonstiges Kfz) oder Lkw zugelassen sind, tabu – egal, wie schwer sie sind. Das gilt natürlich auch dann, wenn ein Zusatzschild Wohnmobile auf einem Parkplatz explizit ausschließt. Ist beides nicht der Fall, können Sie mit Ihrem Wohnmobil problemlos parken, und zwar so lange sie wollen – solange das Wohnmobil eine gültige TÜV-Plakette hat. Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge ohne TÜV in Deutschland nicht auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. Für die Zeit zwischen zwei Reisen empfiehlt sich ohnehin ein Stellplatz auf einem Privatgrundstück oder, noch besser, in einer Garage – denn dort steht das Wohnmobil auch geschützt vor Wettereinflüssen und Einbrüchen.
Dort, wo das Parken grundsätzlich erlaubt ist, können Ihnen aber die Begrenzungsstreifen der Parkbuchten noch einen Strich durch die Rechnung machen. Passt das Wohnmobil nicht in die Lücke, darf es dort auch nicht parken. Aufpassen muss man außerdem auch da, wo das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist: Diese Ausnahme gilt grundsätzlich nur für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen – und fast alle Wohnmobile sind schwerer! Außerdem dürfen dabei keine Schachtdeckel oder sonstigen Verschlüsse blockiert werden. Und: Haben Sie ein besonders schweres Wohnmobil (über 7,5 Tonnen), dann dürfen Sie innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohngebieten und Erholungsgebieten von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht parken – es sei denn, es ist ausdrücklich genehmigt........
Gefunden von unserem Clubmitglied Hans.
Gern bekommt man von Hans oder vom 1. Vorsitzenden den Link zu dem gesamten Artikel.